Mitglied werden

Voraussetzungen und Antrag stellen

Die Brandenburgische Ingenieurkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt und wahrt die Interessen des Berufsstandes der Ingenieure. Zugleich ist sie Dienstleisterin für ihre Mitglieder, für Interessenten und für Verbraucher von ingenieurtechnischen Leistungen.

Mitglieder der BBIK haben die Möglichkeit, folgende Angebote zu nutzen:

  • kostenfreie Rechtsberatung,
  • vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen und Weiterbildungen,
  • Alters- und Berufsunfähigkeitsversicherung durch das Versorgungswerk,
  • Eintragung als Beratende:r Ingenieur:in und/oder als bauvorlageberechtigte:r Ingenieur:in.
© thisisengineering | Unsplash

Mitglied kann werden, wer:

  • mindestens den akademischen Grad Bachelor oder einen vergleichbaren Abschluss einer Berufsakademie in einer technischen oder naturwissenschaftlich-technischen Fachrichtung,
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Ingenieur:in hat und
  • im Falle einer Selbstständigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann.

Außerdem haben Sie

  • Ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder
  • eine Niederlassung im Land Brandenburg oder
  • Ihre überwiegende Tätigkeit im Land Brandenburg sowie
  • keine andere Mitgliedschaft in einer anderen deutschen Ingenieurkammer oder vergleichbaren berufsständigen Organisation in der EU.

WICHTIG
Der Anteil der MINT-Fächer muss mehr als 50 % beinhalten!

Falls Sie die Anforderungen nicht erfüllen, bietet Ihnen die BBIK eine Mitgliedschaft als „Anwärter:in“ an. Gerade für Studierende oder Absolvent:innen ist dies eine gute Alternative.

HINWEIS ZUM ANTRAG
Bitte laden Sie den digitalen Antrag zuerst runter und verwenden Sie zum Ausfüllen den PDF-Reader von Adobe. Für die digitale Unterschrift ist es notwendig, diese vorher im Programm anzulegen.

© Jess Bailey | Unsplash

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK

Dana Eser
Mitgliederverwaltung

Telefon:0331 / 743 18 - 13
E-Mail:mitgliedschaft@bbik.de

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