Die Brandenburgische Ingenieurkammer unterstützt Ingenieure, die sich insbesondere als Freiberufler selbständig machen wollen, durch Einzelberatungen und direkte Unterstützung im Antragsverfahren.
Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es die Möglichkeit des Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Die Brandenburgische Ingenieurkammer kann als fachkundige Stelle auf Anforderung der Bundesagentur für Arbeit eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erstellen. Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass das Geschäftsmodell und die persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen.
Bitte vereinbaren zuerst einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit.
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg stellt Dienstleistungserbringern auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema „Dienstleistungstätigkeiten im Land Brandenburg“ zur Verfügung.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nicht nur die Dienstleistungserbringer aus den EU/EWR-Ländern, sondern auch die inländischen Dienstleister in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Zu Ihrer Information empfehlen wir Ihnen die Nutzung der nachfolgend genannten Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Gründerforums der Stadt Potsdam:
Monique StacheJustiziariat und Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige