Qualifizierte Vergabeberatendende

Öffentliche Vergabeverfahren werden oft von Auftraggebenden und Auftragnehmenden als praxisfern wahrgenommen, was zu Schwierigkeiten führen kann. Ingenieurinnen und Ingenieure stoßen bei ihrer Arbeit häufig auf Vergabeverfahren, die ungeeignete Kriterien verwenden.

Um hier Abhilfe zu schaffen, haben die Ingenieurkammern der Länder den „Qualifizierten Vergabeberatenden“ ins Leben gerufen. Durch eine gezielte Fortbildung wird Ingenieurinnen und Ingenieure das nötige Fachwissen vermitteln, um öffentliche Auftraggeber beim Ausschreibungsverfahren zu unterstützen. Hierbei steht die technische Beratung im Vordergrund, um praxisgerechte Vergabeverfahren mit passenden Eignungs- oder Zuschlagskriterien zu entwickeln und zum Wohle aller Beteiligten durchzuführen.

Die Fortbildung zum Qualifizierten Vergabeberatenden wird durch regelmäßig durch die Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen angeboten. Mitglieder der BBIK erhalten diese zum Mitgliederpreis. Die digitalen oder in Präsenz stattfindenden Seminarangebote sind im Veranstaltungskalender der BBIK zu finden.

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Nach Abschluss des 3-tägigen Lehrgangs können sich Kammermitglieder in die Liste der Qualifizierten Vergabeberatenden bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eintragen. Somit werden Sie auch im bundesweiten Verzeichnis der Bundesingenieurkammer gelistet und sind berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung zu tragen.

Voraussetzung für die Eintragung ist neben dem erfolgreichen Lehrgangsabschluss der Nachweis eines (abgeschlossenen) Referenzverfahrens für baubezogene Planungsleistung ab dem Zeitpunkt der Eintragung (der letzten 12 Monate vor oder der nächsten drei Jahre ab Eintragung), in dem das Mitglied beratend tätig war.

Grundsätzlich schließen Qualifizierte Vergabeberatende einen Individualvertrag mit der BBIK. Die Kosten für die Eintragung betragen einmalig 150,00 €, für die Listenführung wird eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Zudem erhalten Sie mit Eintragung in die Liste eine Bescheinigung der Kammer, welche sie bei Ausschreibungen oder auch darüber hinaus für die Auftragsakquise verwenden können.

Für weitere Informationen zur Antragsstellung steht die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

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Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK

Monique Stache
Justiziariat und Anerkennungsbehörde
für Prüfsachverständige

Telefon:0331 / 743 18 - 12
E-Mail:monique.stache@bbik.de

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