HINWEISGemäß § 66 (2) BbgBauO werden Listeneintragungen als Nachweisberechtigte:r für Brandschutz- bzw. Tragwerksplanung aus anderen Bundesländern auch im Land Brandenburg anerkannt.Sollten Sie Fragen zum Antrag oder dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
Listeneintragung für Standsicherheit in HessenEin Schritt in Richtung Einheitlichkeit und Transparenz im Bereich der Listeneintragung wurde nun in einer Kooperation zwischen der Ingenieurkammer Hessen und der BBIK getan. Ab sofort ist es möglich, dass sich Antragsteller:innen aus dem Brandenburg, die über eine Listeneintragung als Tragwerksplaner:in in Brandenburg verfügen, ein vereinfachtes Eintragungsverfahren in Hessen beantragen können.Die Antragsunterlagen müssen im Original per Post bei der Ingenieurkammer Hessen eingereicht werden. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und positiver Prüfung ist eine Listeneintragung in der Regel innerhalb einer Woche möglich. Die Kosten belaufen sich auf einmalig 150 EUR (Prüfungs- und Eintragungsgebühren) und auf eine Jahresgebühr in Höhe von 125 EUR, die bei Eintragung unterjährig anteilig berechnet wird.Ansprechpartnerin für Fragen stehen Tina Thegemey (E-Mail: thegemey@ingkh.de | Telefon: 0611/97457-17) und Marvin Wieland (E-Mail: wieland@ingkh.de | Telefon: 0611/97457-28) zur Verfügung.Die Nachweisberechtigten für Standsicherheit in Hessen dürfen nach § 68 Hessischen Bauordnung (HBO) prüfbefreit bautechnische Nachweise für die Gebäudeklassen 1 – 3 aufstellen. Sie müssen die ordnungsgemäße Bauausführung gemäß § 83 Abs.2 HBO überwachen (stichprobenhafte Bauüberwachung vor Ort) und die übereinstimmende Bauausführung gegenüber der Bauaufsicht bescheinigen.>> Hier geht es direkt zum Antrag>> Hier finden Sie die Nachweisberechtigten-Verordnung - NBVO nach Hessischer Bauordnung>> Hier finden Sie die Hessische Bauordnung