Nachweisberechtigte für Brandschutz- bzw. Tragwerksplanung

Gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten in Brandenburg

Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) und die Architektenkammer (BA) sind mit der gemeinsamen Führung von Listen für die bautechnischen Nachweisberechtigten beauftragt (§ 66 Abs. 5 BbgBO). Dabei wird jeweils eine Teilliste bei der BA und bei der BBIK geführt, die durch Zusammenführung die gemeinsame Liste ergeben.

Bei Antragstellung an die BBIK oder die BA prüft die jeweilige Kammer die allgemeinen Voraussetzungen und in einer gemeinsamen Eintragungskommission die Befähigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise für Brandschutz- oder Tragwerksplanung.

Die gemeinsam geführte Liste finden Sie auf der eigens eingerichteten Website. Nachweisberechtigte Kammermitglieder der BBIK finden Sie mitsamt Kontaktdaten über unsere Ingenieursuche.

© Andrea Piacquadio | Pexels

HINWEIS

Gemäß § 66 (2) BbgBauO werden Listeneintragungen als Nachweisberechtigte:r für Brandschutz- bzw. Tragwerksplanung aus anderen Bundesländern auch im Land Brandenburg anerkannt.

Sollten Sie Fragen zum Antrag oder dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Eintragung von Kammermitgliedern in die Listen

Für jede Eintragung in die Brandenburgischen Listen der Nachweisberechtigten ist grundsätzlich ein gesonderter entsprechender Antrag bei der BBIK oder der BA zu stellen. Für die Antragstellung sind Formulare zu verwenden. Diese können bei der BBIK bzw. der BA abgefordert oder als PDF- Dateien über nachstehende Links heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Die fachliche Prüfung der Anträge erfolgt durch eine gemeinsame Eintragungskommission der BBIK und der BA nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Die Anträge sind in einer ordnungsgemäßen Form einzureichen und müssen vollständig ausgefüllt sein.

Nachweisberechtigte:r Tragwerksplaner:in

Nachweisberechtigte:r Brandschutzplaner:in

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK

Dana Eser
Mitgliederverwaltung

Telefon:0331 / 743 18 - 13
E-Mail:mitgliedschaft@bbik.de

Listeneintragung für Standsicherheit in Hessen

Ein Schritt in Richtung Einheitlichkeit und Transparenz im Bereich der Listeneintragung wurde nun in einer Kooperation zwischen der Ingenieurkammer Hessen und der BBIK getan. Ab sofort ist es möglich, dass sich Antragsteller:innen aus dem Brandenburg, die über eine Listeneintragung als Tragwerksplaner:in in Brandenburg verfügen, ein vereinfachtes Eintragungsverfahren in Hessen beantragen können.

Die Antragsunterlagen müssen im Original per Post bei der Ingenieurkammer Hessen eingereicht werden. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und positiver Prüfung ist eine Listeneintragung in der Regel innerhalb einer Woche möglich. Die Kosten belaufen sich auf einmalig 150 EUR (Prüfungs- und Eintragungsgebühren) und auf eine Jahresgebühr in Höhe von 125 EUR, die bei Eintragung unterjährig anteilig berechnet wird.

Ansprechpartnerin für Fragen stehen Tina Thegemey (E-Mail: thegemey@ingkh.de | Telefon: 0611/97457-17) und Marvin Wieland (E-Mail: wieland@ingkh.de | Telefon: 0611/97457-28) zur Verfügung.

Die Nachweisberechtigten für Standsicherheit in Hessen dürfen nach § 68 Hessischen Bauordnung (HBO) prüfbefreit bautechnische Nachweise für die Gebäudeklassen 1 – 3 aufstellen. Sie müssen die ordnungsgemäße Bauausführung gemäß § 83 Abs.2 HBO überwachen (stichprobenhafte Bauüberwachung vor Ort) und die übereinstimmende Bauausführung gegenüber der Bauaufsicht bescheinigen.

>> Hier geht es direkt zum Antrag

>> Hier finden Sie die Nachweisberechtigten-Verordnung - NBVO nach Hessischer Bauordnung

>> Hier finden Sie die Hessische Bauordnung

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