Die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zählt in Deutschland zu den reglementierten Berufen, da die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung an das Vorliegen bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist.
Auf Antrag bestätigt die Kammer, dass die gesetzlichen Anforderungen, die zum Führen der Berufsbezeichnung erforderlich sind, vorliegen und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.
Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an:Monique Stache Telefon: 0331 / 743 18-12 Mail: monique.stache@bbik.de
Monique StacheJustiziariat und Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige