Bauvorlageberechtigung

Die Eintragungsvoraussetzungen sind im § 65 a der Brandenburgischen Bauordnung in der Fassung vom 15.11.2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes in der Fassung vom 25.01.2016, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.02.2021, benannt.

Die Bauvorlageberechtigung kann erhalten,

  • einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen gemäß den in der Anlage geregelten Leitlinien an einer deutschen Hochschule nachweist und
  • danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist.

Der Nachweis über die praktische Tätigkeit wird über eine Referenzliste der von Ihnen geplanten Bauvorhaben der letzten 5 Jahre sowie mindestens 3 drei vollständigen Genehmigungsplanungen erbracht. Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass der Antragssteller als Bearbeiter tätig war. Ggf. ergänzen Sie bitte eine Bestätigung durch Projektverantwortlichen.

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Leitlinien zu Ausbildungsinhalten

(siehe Anlage der Brandenburgischen Bauordnung zu § 65 Absatz 3 Nummer 3 und § 65a Absatz 1 Nummer 1)

Die theoretischen und praktischen Inhalte des Studiums müssen auf die umfassenden Berufsaufgaben sowie auf die beruflichen Fähigkeiten und Tätigkeiten von Bauingenieuren ausgerichtet sein. Die Tätigkeit von Bauingenieuren umfasst im Wesentlichen die Planung, den Entwurf, die Konstruktion, die Ausführung, die Instandhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen jeder Art, insbesondere in den Bereichen des Hoch-, Verkehrs-, Tief und Wasserbaus.

Inhaltliche Anforderungen an das Studium des Bauingenieurwesens

Im Rahmen eines hauptsächlich auf das Bauingenieurwesen ausgerichteten Studiengangs mit der Bezeichnung „Bauingenieurwesen“ oder entsprechenden Studiengängen von mit mindestens drei Studienjahren (entspricht 180 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen) müssen mindestens 135 Leistungspunkte in Studienfächern erworben werden, die dem Bauwesen zugeordnet werden können.

Hierzu gehören:

  1. Studienfächer, die ein fundiertes Grundlagenwissen im thematisch-naturwissenschaftlichen Bereich vermitteln, insbesondere Höhere Mathematik, technische Mechanik, Bauphysik, Bauchemie, und Baustoffkunde und Technisches Darstellen,
  2. Studienfächer, die allgemeine fachspezifische Grundlagen des Bauingenieurwesens vermitteln, insbesondere Baukonstruktion/Objektplanung Gebäude, Tragwerkslehreplanung, Bauinformatik/Geoinformatik, Digitales Bauen, numerische Modellierung, Geotechnik, Bodenmechanik und Geodäsie,
  3. Studienfächer, die spezifische Kenntnisse des konstruktiven Ingenieurbaus vermitteln, insbesondere Baustatik, Massivbau (Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksbau), Stahl- und Metallbau, Holzbau, Verbundbau, Glasbau und Kunststoffe, Brückenbau,
  4. Studienfächer, die vertiefte Kenntnisse in bauingenieurspezifischen Spezialbereichen vermitteln, insbesondere Wasserwirtschaft, Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Altlasten, Verkehrsplanung, öffentliche Verkehrssysteme und Verkehrswege (Straße, Schiene), Straßenwesen,
  5. Studienfächer, die vertiefte Kenntnisse des Baumanagements vermitteln, insbesondere Bauprojektmanagement, Bauprozessmanagement und Baubetriebswirtschaft, Bauplanungsmanagement,
  6. Studieninhalte, die weitere allgemeine Grundlagen vermitteln, insbesondere Baurecht [Planungsrecht, Ordnungsrecht, Zivilrecht (Verträge, Haftung)], Bauen im Bestand, Ökologie, Fremdsprachen (Fachwortschatz) und technische Gebäudeausrüstung.

Der Anteil der in den Nummern 1 bis 4 genannten Studienfächer muss dabei mindestens 110 Leistungspunkte betragen.

Bitte beachten Sie beim Antrag auch die beigefügten Checklisten. Sollten Sie Fragen zum Antrag oder dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

HINWEIS ZUM ANTRAG
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des digitalen Antrages den PDF-Reader von Adobe. Für die digitale Unterschrift ist es notwendig, diese vorher im Programm anzulegen.

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK

Dana Eser
Mitgliederverwaltung

Telefon:0331 / 743 18 - 13
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