Ausländische Studienabschlüsse

Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) ist zuständige Stelle für die Überprüfung von Berufsqualifikationen und deren Anerkennung von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Dabei ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in Deutschland rechtlich geschützt und zählt zu den sog. reglementieren Berufen, so dass zum Führen der Berufsbezeichnung bei im Ausland erworbenen Abschlüssen eine Genehmigung notwendig ist.

Die BBIK schaltet zur Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses im Rahmen des Amtshilfeersuchens die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz bzw. deren Datenbank „anabin“ ein. Außerdem behält sich die Ingenieurkammer vor, im Fall einer notwendigen Echtheitsprüfung der eingereichten Zeugnisse und Dokumente Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.

Der Antragssteller willigt daher ein, dass die BBIK im Fall einer notwendigen Echtheitsprüfung die eingereichten Unterlagen an die ZAB weiterleitet und entsprechende Informationen von dieser erhält. Mit der Unterschrift bestätigt der Antragssteller, dass die bevorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden und die Echtheit und Bestandskraft der vorgelegten Dokumente. Zudem bestätigt der Antragssteller, dass er in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Genehmigung/ Anerkennung zum Führen der Berufsbezeichnung gestellt hat und dieser auch nicht abgelehnt wurde.

© Ester Tuttle | Unsplash
Informationen zur Anerkennung
© BBIK

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK

Monique Stache
Justiziariat und Anerkennungsbehörde
für Prüfsachverständige

Telefon:0331 / 743 18 - 12
E-Mail:monique.stache@bbik.de

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