Listenführung und Anerkennungen

Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) führt gesetzliche Listen, in die sich Ingenieur:innen in Brandenburg eintragen lassen können.

Zusätzlich ist sie die zuständige Anerkennungsbehörde und für die Anerkennung als Prüfsachverständige:r im Land Brandenburg zuständig.

Des Weiteren überprüft die BBIK die Berufsqualifikationen von Ingenieurinnen und Ingenieuren mit inländischen und ausländischen Abschlüssen und erkennt diese ggfls. an.

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In unserer Ingenieursuche finden Sie alle in der BBIK gelisteten Ingenieurinnen und Ingenieure im Land Brandenburg.

Ingenieursuche
© thisisengineering | Pexels

Listeneintragungen

Die BBIK führt gesetzliche Listen, in die sich Ingenieure bei entsprechender Qualifikation eintragen lassen können. Diese Listen befugen sie je nach beruflicher Ausrichtung, bestimmte Vorgänge bei staatlichen Behörden vorzunehmen.

Anerkennungen von Abschlüssen

Die BBIK ist zuständige Stelle für die Überprüfung von Berufsqualifikationen und deren Anerkennung von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Dabei ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur:in“ in Deutschland rechtlich geschützt und zählt zu den sog. reglementierten Berufen, so dass zum Führen der Berufsbezeichnung bei im Ausland erworbenen Abschlüssen eine Genehmigung notwendig ist.

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