Struktur der BBIK

Die Brandenburgische Ingenieurkammer ist eine Institution, die die vielfältigen Interessen und Bedürfnisse der Ingenieurinnen und Ingenieure im Land Brandenburg vertritt. Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts, fest verankert im Brandenburgischen Ingenieurgesetz, ist ihre Mission klar definiert: Sie dient der gesamten Ingenieurschaft sowie Staat und Gesellschaft. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 setzt sich die Kammer aktiv für die Belange ihrer Mitglieder ein und trägt dazu bei, das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu fördern.

Die Tätigkeitsfelder der Kammer sind breit gefächert und umfassen unter anderem die Einflussnahme auf gesetzgeberische Prozesse, die Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung an der Ausbildung des Ingenieurnachwuchses. Durch ihre Präsenz als "große Kammer" stehen ihre Leistungen Ingenieurinnen und Ingenieuren aller Fachrichtungen offen, von Bauwesen über Umwelttechnik bis hin zu Verkehrswesen und Vermessungstechnik.

Die Rolle der Ingenieurinnen und Ingenieure als Teil der Freien Berufe bringt besondere Verantwortlichkeiten mit sich. Durch ihre spezialisierte Ausbildung und ihre eigenverantwortliche Tätigkeit tragen sie in hohem Maße zur Gestaltung und Sicherung gesellschaftlicher Interessen bei. Diese Verantwortung erstreckt sich sowohl auf selbstständige Freiberufler als auch auf angestellte Fachkräfte in entsprechenden Positionen.

Die Brandenburgische Ingenieurkammer fungiert somit als zentrale Anlaufstelle für alle Ingenieure und Ingenieurinnen im Land, indem sie ihre Interessen vertritt, sie bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt und die Einhaltung ethischer Standards fördert.

Brandenburgisches Ingenieurgesetz (BbgIngG)

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