Die Aufgaben der Brandenburgischen Ingenieurkammer

Die Brandenburgische Ingenieurkammer wahrt die Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes. Die Brandenburgische Ingenieurkammer steht als sogenannte „große Kammer“ Ingenieuren:innen aus allen Fachrichtungen offen. Damit kommt ihr repräsentatives Handeln allen Ingenieuren:innen im Land zugute.

Weiterhin soll sie u. a. die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung unterstützen; das Sachverständigenwesen fördern; an der Regelung des Wettbewerbswesens und der Planungswettbewerben mitwirken; auf die Beilegung von Streitigkeiten bei Berufsangehörigen einwirken; die Berufsqualifikation überprüfen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ingenieurkammern, Hochschulen, Vereinen und Verbänden pflegen. Durch das Brandenburgische Ingenieurgesetz in der Fassung vom 25.01.2016 wurde die Mitgliedschaft in der BBIK umstrukturiert, sodass seitdem eine einheitliche Mitgliederliste geführt wird.

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