Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 07.08.2024)

Die Brandenburgische Ingenieurkammer als Betreiberin dieser Internet-Seiten setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bbik.de veröffentlichten Website oder mobilen Anwendungen der Brandenburgische Ingenieurkammer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website oder mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg hat im Februar 2024 durch die Firma Materna Information & Communications SE eine Überprüfung der Website https://www.bbik.de/ beauftragt.

Grundlage der Prüfung ist das Kapitel 9 und die Tabelle A.1 aus dem Anhang A der technischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1. Internationale Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden in der Norm durch die Aufnahme der WCAG 2.1 Kriterien (Konformitätsstufen A und AA) berücksichtigt. Die WCAG-Vorgaben der Konformitätsstufe AAA werden nicht mit geprüft, da diese keine Muss-Kriterien darstellen.

Der Prüfbericht enthält die ermittelten Auffälligkeiten in Bezug auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung nach der Tabelle B.1 aus dem Anhang B der EN 301 549.

Überprüft werden die Vorgaben der EN 301 549 anhand des BITV-Tests. Zusätzliche, nicht vom BITV-Test abgedeckte Anforderungen und nationale Anforderungen auf Bundes- bzw. Bundesländerebene werden durch das hauseigene Testvorgehen untersucht.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereibarkeiten und Ausnahnmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeiten

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Wenn die Aktualisierung der veröffentlichten PDF-Dokumente ansteht, werden diese durch barrierefrei gestaltet.
  • Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache
  • Untertitel von Videos: Wir sind bemüht, für jedes verfügbare Video Untertitel zur Verfügung zu stellen. Sollten sie einmal fehlen, stehen alternativ automatisch erstellte Untertitel der Plattform YouTube zur Verfügung.
  • Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern wir innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern dies zur Kenntnis nehmen, werden wir die Alternativtexte nachträglich anpassen
  • Linktexte und Beschreibungen wurden aussagekräftig erweitert.

Leichte Sprache/ Gebärdensprache

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von Fach-Informationen möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach in Texten die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt werden.

Die Nutzung von Abkürzungen wird weitestgehend vermieden. Beim ersten Auftreten im Text wird die ungekürzte Schreibweise verwendet, um dann jedoch im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 07.08.2024 veröffenlticht.

Feedback und Kontaktangaben

Die Brandenburgische Ingenieurkammer arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie sich uns wenden.

Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir sind bestrebt, berechtigte Korrekturwünsche und Anpassungsvorschläge schnellstmöglich zu berücksichtigen.

Barriere per E-Mail melden

Brandenburgische Ingenieurkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam

Telefon: +49 331 / 743 18 10
E-Mail: info@bbik.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bbik.de benachteiligt zu sein oder wenn Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet werden, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach dem BbBITV und der Richtlinie (EU) 2016/2102 wenden:

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen
Janny Armbruster
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon: +49 331 / 866 5038
E-Mail: landesbehindertenbeauftragte@msgiv.brandenburg.de

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