Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 einen Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums zur Beschleunigung und Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren beschlossen. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen dadurch schneller werden.
So können Bebauungspläne zukünftig im laufenden Prozess schneller überarbeitet werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Hierfür sind Anpassungen des Baugesetzbuchs (BauGB) notwendig, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Folgende Neuerungen sind durch den Gesetzesentwurf u. a. geplant:
Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen gestrafft. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine Neufassung des § 4a Absatz 3 BauGB vor. Die bisherigen „Kann“-Regelungen werden in „Soll“-Regelungen geändert. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
Zudem wird die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Die Bundesingenieurkammer hat bereits Anfang Dezember 2022 gemeinsam mit weiteren Akteuren der Wertschöpfungskette Bau an die Bundesregierung appelliert, auf die alarmierenden Entwicklungen beim Wohnungsbau zu reagieren. Weitere ordnungspolitische Weichen zu stellen, war zudem Teil eines Maßnahmenkatalogs des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum. Durch verkürzte Planungs- und Genehmigungsprozesse soll nun der Wohnungsbau beschleunigt werden.