Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in einem wegweisenden Urteil (Az.: 10 U 13/23) die Grenzen der Haftung von Bauträgern bei unwirksamen Abnahmeklauseln neu definiert. Diese Entscheidung ist nicht nur für Bauträger, sondern auch für Ingenieur:innen von Bedeutung, die in Bauprojekten in Brandenburg tätig sind.
Sie wirft grundlegende Fragen zur Vertragsgestaltung, Verjährung und Abnahmeprozessen auf.
Hintergrund: Die Abnahmeklausel im Fokus
Die Entscheidung betrifft eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bauträgers, die vorsieht, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei Vertreter der Erwerbergemeinschaft erfolgt. Das Gericht urteilte, dass diese Regelung gegen das Transparenzgebot des AGB-Rechts verstößt und somit unwirksam ist.
Das führt zu folgenden Konsequenzen:
Praktische Relevanz für Ingenieur:innen
1. Abnahmeprozesse verstehen und optimieren
Ingenieur:innen, die Bauprojekte betreuen, sollten darauf achten, dass die Abnahmeprozesse klar definiert und rechtlich wasserdicht sind. Eine transparente und rechtssichere Gestaltung der Abnahme kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
2. Haftung und Verjährung berücksichtigen
Die Planung und Umsetzung von Bauprojekten sollte die gesetzlichen Verjährungsfristen berücksichtigen. Für Ingenieur:innen bedeutet dies, dass sie Bauherren rechtzeitig auf mögliche Mängel und die Notwendigkeit einer förmlichen Abnahme hinweisen sollten.
3. Vertragliche Klauseln prüfen
Da AGB-Klauseln oft pauschal verwendet werden, sollten Ingenieur:innen Bauträgerverträge sorgfältig prüfen. Bei Bedarf ist die Zusammenarbeit mit rechtlichen Expert:innen ratsam, um unwirksame oder potenziell problematische Klauseln zu identifizieren.
Chancen für Ingenieur:innen in Brandenburg
Dieses Urteil zeigt die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Ingenieur:innen, Bauträgern und Jurist:innen. Ingenieur:innen können eine Schlüsselrolle einnehmen, indem sie Bauherren bei der Einhaltung rechtlicher Anforderungen unterstützen und dadurch Streitigkeiten vorbeugen.
Darüber hinaus könnten spezialisierte Beratungsdienstleistungen im Bereich Vertragsgestaltung und Abnahmepraxis ein zukunftsträchtiges Geschäftsfeld darstellen.
Quelle: https://kurzlinks.de/u5yk