Unwirksame Abnahmeklauseln

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in einem wegweisenden Urteil (Az.: 10 U 13/23) die Grenzen der Haftung von Bauträgern bei unwirksamen Abnahmeklauseln neu definiert. Diese Entscheidung ist nicht nur für Bauträger, sondern auch für Ingenieur:innen von Bedeutung, die in Bauprojekten in Brandenburg tätig sind. 

Sie wirft grundlegende Fragen zur Vertragsgestaltung, Verjährung und Abnahmeprozessen auf.

Hintergrund: Die Abnahmeklausel im Fokus

Die Entscheidung betrifft eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bauträgers, die vorsieht, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei Vertreter der Erwerbergemeinschaft erfolgt. Das Gericht urteilte, dass diese Regelung gegen das Transparenzgebot des AGB-Rechts verstößt und somit unwirksam ist.

Das führt zu folgenden Konsequenzen:

  1. Unwirksame Abnahme: Die Abnahme gilt nur für die Vertreter, die sie tatsächlich erklärt haben. Für die übrigen Erwerber fehlt eine wirksame Abnahme.
  2. Haftung und Verjährung: Die Haftung des Bauträgers endet spätestens 15 Jahre nach der Fälligkeit seiner Leistung, unabhängig davon, ob eine Abnahme erfolgt ist oder nicht.
  3. Treu und Glauben: Das Gericht hat klargestellt, dass eine faktische Unverjährbarkeit von Mängelrechten nicht im Einklang mit den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht.

Praktische Relevanz für Ingenieur:innen

1. Abnahmeprozesse verstehen und optimieren

Ingenieur:innen, die Bauprojekte betreuen, sollten darauf achten, dass die Abnahmeprozesse klar definiert und rechtlich wasserdicht sind. Eine transparente und rechtssichere Gestaltung der Abnahme kann spätere Streitigkeiten vermeiden.

2. Haftung und Verjährung berücksichtigen

Die Planung und Umsetzung von Bauprojekten sollte die gesetzlichen Verjährungsfristen berücksichtigen. Für Ingenieur:innen bedeutet dies, dass sie Bauherren rechtzeitig auf mögliche Mängel und die Notwendigkeit einer förmlichen Abnahme hinweisen sollten.

3. Vertragliche Klauseln prüfen

Da AGB-Klauseln oft pauschal verwendet werden, sollten Ingenieur:innen Bauträgerverträge sorgfältig prüfen. Bei Bedarf ist die Zusammenarbeit mit rechtlichen Expert:innen ratsam, um unwirksame oder potenziell problematische Klauseln zu identifizieren.

Chancen für Ingenieur:innen in Brandenburg

Dieses Urteil zeigt die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Ingenieur:innen, Bauträgern und Jurist:innen. Ingenieur:innen können eine Schlüsselrolle einnehmen, indem sie Bauherren bei der Einhaltung rechtlicher Anforderungen unterstützen und dadurch Streitigkeiten vorbeugen.

Darüber hinaus könnten spezialisierte Beratungsdienstleistungen im Bereich Vertragsgestaltung und Abnahmepraxis ein zukunftsträchtiges Geschäftsfeld darstellen.

Quelle: https://kurzlinks.de/u5yk

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