Photovoltaik-Module und Bauvorschriften: Ein Überblick über die aktuellen Bestimmungen

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat seine Informationen zu Photovoltaik-Modulen (PV-Module) aktualisiert, insbesondere unter Berücksichtigung von Stecker-PV-Anlagen, auch bekannt als "Balkonkraftwerke". Die Bauvorschriften und technischen Bestimmungen für PV-Module sind entscheidend, um deren sicheren Einsatz in baulichen Anlagen zu gewährleisten.

Bauaufsichtliche Anforderungen an PV-Module

Für PV-Module gelten spezifische bauaufsichtliche Anforderungen, wie in der MVV TB, Teil B, Kapitel 3 unter den Nummern B 3.2.1.25 bis B 3.2.1.27 festgelegt. Einige Module können ohne Verwendbarkeitsnachweis in Bezug auf mechanische Festigkeit und Standsicherheit verwendet werden, solange sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören PV-Module mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen bis zu einer bestimmten Einzelmodulfläche und solche ohne Glasdeckflächen in bestimmten Anwendungsgebieten.

Für PV-Module, die nicht unter diese Kategorien fallen, muss ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis im Hinblick auf mechanische Festigkeit und Standsicherheit erbracht werden. Besondere Anforderungen an das Brandverhalten erfordern ebenfalls einen Verwendbarkeitsnachweis.

Aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen des DIBt

Das DIBt hat eine Vorlage für die Bauministerkonferenz vorgelegt, um die Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Einzelmodulfläche zu erhöhen. Dies würde bedeuten, dass PV-Module mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen im Dachbereich bis zu einer größeren Fläche ohne Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden könnten.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass unabhängig von den spezifischen Bestimmungen sicherzustellen ist, dass allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Ordnung eingehalten werden. Dazu gehört die Beachtung der Herstellervorgaben und die Tragfähigkeit der Bauteile der baulichen Anlage, an denen die Montage der PV-Module erfolgen soll.

Besondere Berücksichtigung von Stecker-PV-Anlagen ("Balkonkraftwerke")

Stecker-PV-Anlagen, auch als "Balkonkraftwerke" bekannt, haben ihre eigenen Besonderheiten. Da sie nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut werden und leicht abmontiert werden können, gelten sie nicht als Bauprodukte im Sinne der Bauordnungen. Daher entfällt die Notwendigkeit eines Verwendbarkeitsnachweises für PV-Module von "Balkonkraftwerken". Dennoch müssen die Bauteile der baulichen Anlage, an denen die Montage erfolgt, geeignet sein, um Windlasten und andere Belastungen aufzunehmen.

Insgesamt bieten die aktuellen bauaufsichtlichen Bestimmungen Erleichterungen für bestimmte PV-Module, während weiterhin darauf geachtet werden muss, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Die Branche steht vor möglichen zukünftigen Entwicklungen, insbesondere in Bezug auf die vorgeschlagene Anpassung der maximal zulässigen Einzelmodulfläche für PV-Module im Dachbereich.

Quelle: https://kurzelinks.de/2anw

© chokniti | AdobeStock
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