Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit sofortiger Wirkung die Förderung in einigen Programmen eingestellt hat.
In folgenden Programmen können ab sofort keine Anträge mehr gestellt werden, und alle bereits vorliegenden Anträge können nicht mehr zugesagt werden.
Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 BHO, die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ab sofort für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) gilt.
Wir sind uns bewusst, dass dies Auswirkungen auf verschiedene Vorhaben haben kann, und bedauern die entstehenden Unannehmlichkeiten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Umsetzung der neuen Bundesförderung, die bis zum Ende des Jahres geplant war, derzeit noch abzuwarten bleibt. Wir werden Sie über etwaige Entwicklungen und weitere Schritte zeitnah informieren.
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