Kein Tarifvertrag für selbständige Planungsbüros: Die Auswirkungen der ASIA „Gehaltsempfehlung“ 2024

Der Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten e. V. (ASIA) steht seit 1981 in Verhandlungen mit der Gewerkschaft verdi, um Tarifverträge für Angestellte, Auszubildende und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros abzuschließen.

Doch dieses Jahr gab es eine signifikante Veränderung: Erstmals konnte kein Tarifvertrag mit verdi abgeschlossen werden, was weitreichende Konsequenzen für selbständige Planungsbüros nach sich zieht.

Der „Tarifvertrag“ 2024: Nur eine Gehaltsempfehlung

Für das Jahr 2024 präsentiert ASIA lediglich eine Gehaltsempfehlung, die nicht das Ergebnis einer tarifvertraglichen Verhandlung ist. Dieser „Tarifvertrag“ erfüllt somit nicht die Mindestanforderungen eines Tarifvertrags, da es sich um eine einseitige Empfehlung handelt, die keine rechtliche Bindung besitzt. Ein echter Tarifvertrag erfordert eine Vereinbarung zwischen repräsentativen Tarifparteien, also einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband, was hier nicht der Fall ist.

Auswirkungen auf Tariftreue- und Vergabevorschriften

In einigen Bundesländern bestehen Tariftreue- und Vergabegesetze, die bei der Auftragsvergabe die Einhaltung von Tarifverträgen fordern. Der aktuelle ASIA „Tarifvertrag“ 2024, da er keine tarifvertragliche Bindung besitzt, ist für solche Regelungen ungeeignet. Selbständige Planungsbüros können sich somit nicht auf diesen „Tarifvertrag“ berufen, wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen geht.

Herausforderungen für selbständige Planungsbüros

Selbständige Planungsbüros stehen vor der Herausforderung, dass es aufgrund betrieblicher und regionaler Besonderheiten keine repräsentativen, bundesweit einheitlichen Gehaltsempfehlungen und -vereinbarungen gibt. Der ASIA „Tarifvertrag“ 2024 stellt keine Ausnahme dar und kann somit nicht als Grundlage für Vergabeverfahren dienen.

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat bereits 2022 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klar Stellung bezogen. Sie sprach sich gegen die Anknüpfung der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen im Bereich der selbständigen Planungsbüros aus. Diese Position unterstreicht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Vergaberegelungen für diesen speziellen Sektor.

Der ASIA „Tarifvertrag“ 2024, der lediglich eine Gehaltsempfehlung darstellt, wirft wichtige Fragen zur Tariftreue und Vergabe im Bereich der selbständigen Planungsbüros auf. Ohne eine repräsentative und rechtlich bindende Vereinbarung bleibt die Herausforderung bestehen, geeignete Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu schaffen. Selbständige Planungsbüros sollten sich daher intensiv mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen und alternative Lösungen in Betracht ziehen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Quelle: https://kurzlinks.de/89w2

© Magele Picture | AdobeStock
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