Kein Bestandschutz bei Planungsinhalten
ACHTUNG HAFTUNG: Ändern sich in der Planungsphase öffentlich-rechtliche Normen, können die neuen Regelungen sofort wirksam werden und trotz erteilter Baugenehmigung beachtet werden müssen.
Insoweit besteht kein Bestandschutz. Werden per Erlass Änderungen an den technischen Baubestimmungen vorgenommen, so müssen die Planer prüfen, ob die Änderungen im Projekt sofort umgesetzt werden müssen oder, ob ein späteres Einführungsdatum besteht. (OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2021, Aktenzeichen 21 U 54/19)