Die DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ befindet sich derzeit in einer umfangreichen Überarbeitung, in der auch ein Abgleich mit weiteren nationalen und europäischen Regelwerken sowie baurechtlichen Bestimmungen erfolgt.
Ein solcher Prozess nimmt aufgrund verschiedener Abhängigkeiten mehrere Jahre in Anspruch und bedarf im Zwischenschritt vereinzelter Änderungen.
Mit der Änderung A1 erfolgte eine Angleichung an die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) und es wird auf die Alarmierungsfunktion von Brandmeldeanlagen eingegangen. Diese Änderung sowie die Berichtigung von Oktober 2019 sind in die Ausgabe 2022-06 der DIN VDE 0833-2 eingeflossen.
Das Informationsblatt soll insbesondere dazu dienen, die Zusammenhänge zwischen den technischen Baubestimmungen und der DIN VDE 0833-2 bezogen auf die Änderung A1 mit dem Schwerpunkt „Funktionserhalt“ darzustellen.
Auf der Webseite des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) steht das Blatt kostenlos zum Download bereit.
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