Das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zeitnah ein weiteres Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit durchführen. Interessierte, welche die Voraussetzungen erfüllen, können ab sofort Anträge stellen.
Dem Antrag sind Unterlagen nach § 6 Absatz 2 BbgBauPrüfV beizufügen. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen finden Sie im Internet.
Als Ansprechpartner steht Herr Dipl.-Ing. Schellenberg (Tel. 03342 / 4266 3500) zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, welche nach dem 31. August 2022 eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Standsicherheit als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.
>> Hier geht es zur Bekanntmachung des Landesamtes für Bauen und Verkehr
>> Hier gibt es zusätzliche Informationen