Das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zeitnah ein weiteres Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Brandschutz durchführen. Interessierte, welche die Voraussetzungen erfüllen, können ab sofort Anträge stellen.
Dem Antrag sind Unterlagen nach § 6 Absatz 2 BbgBauPrüfV beizufügen. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind im Internet
Als Ansprechpartner steht Herr Dipl.-Ing. Schellenberg (Tel. 03342 / 4266 3500) zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, welche nach dem 7. Oktober 2022 eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Brandschutz als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.
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