© information_raphaelsilva, pixabay.com
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Hinweise zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung weist in einem Rundschreiben an die Unteren Bauaufsichten auf Besonderheiten bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes hin. Das Gesetz, welches das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vereint, ist zum 01. November in Kraft getreten.

Im GEG sind Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien in den Gebäuden festgelegt. Zukünftig werden diese Festlegungen durch eine landesrechtliche Durchführungsverordnung geregelt werden.

>> Hier lesen Sie das Rundschreiben des MIL

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