Seit dem 1. August sind wesentliche Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie in Kraft getreten. Unter anderem werden nun keine Abrufgebühren für das Handelsregister mehr erhoben.
So können Unternehmen und Privatpersonen, die sich z.B. darüber informieren möchten, ob es im Handelsregister Veränderungen bei einem bestimmten Vertragspartner gibt, kostenlos einen chronologischen Auszug zu dem betreffenden Unternehmen abrufen.
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