Um den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einzuleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen, soll unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet werden. Nun wurde die Novelle vom Bundeskabinett beschlossen. Es folgt jetzt das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf Erneuerbare Energie gesetzt werden.
Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.
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