Geändertes JVEG durch Bundesrat beschlossen
Lange hat es gedauert, bis der Bundesrat nun am 21.12.2020 die Änderungen zum JVEG beschlossen hat. Gegenwärtig wird aber die Lesbarkeit durch die nur punktuelle Änderungsmitteilung stark erschwert. Wer die Synopse liest, ist teilweise auch recht irritiert.
Aus der Drucksache 565/20 und der Synopse vom 1.1.2021 geben wir hier einen ersten Überblick zu den uns betreffenden Stundensätzen. Wie bisher sind in der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Satz 1 zu den Sachgebieten Stundensätze aufgeführt, die hier nachfolgend und auszugsweise zitiert werden, wie auch zu den weiteren Paragrafen die Entschädigungen:
1. | Abfallstoffe einschl. Altfahrzeuge und Altgeräte | 120€/Std. |
2. | Akustik, Lärmschutz | 100€/Std. |
3. | Altlasten und Bodenschutz | 90€/Std. |
4. | Bauwesen -soweit nicht Sachgebiet 14 |
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4.1 | Planung | 110€/Std. |
4.2 | Handwerklich-technische Ausführung | 100€/Std. |
4.3 | Schadensfeststellung und Ursachenermittlung | 110€/Std. |
4.4 | Bauprodukte | 110€/Std. |
4.5 | Bauvertragswesen, Baubetrieb, Abrechnung | 110€/Std. |
4.6 | Geotechnik, Erd- und Grundbau | 105€/Std. |
7. | Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien | 120€/Std. |
12. | Emissionen und Immissionen | 100€/Std. |
14. | Gala – Bau | 95€/Std. |
19. | Honorarabrechnung von Architekten, Ingenieuren, Stadtplanern | 155€/Std. |
38. | Vermessungs- und Katasterwesen |
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38.1 | Vermessungstechnik | 80€/Std. |
38.2 | Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen | 100€/Std. |
Zu § 5 Fahrkostenersatz
0,42 € für jeden gefahrenen Kilometer
Zu § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen
Kopien und Ausdrucke:
- Bis zu einer Größe von DIN A3 0,50 €/Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15€ für jede weiter Seite
- Für farbkopien und Farbausdrucke bis zu einer Größe von Din A3 1 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,30 € für jede weitere Seite, in einer Größe von mehr als DIN A3 6 € je Seite.
Zu § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen
- Für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens je angefangene 1000 Anschläge 0,90 €.
- Für Aufwendungen für Pst und Telekommunikationsleistungen kann eine Pauschale von 20% des Honorars gefordert werden, jedoch höchsten 15 €.
Zu § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
- Die Entschädigung für ein Zeitversäumnis beträgt 7 € je Stunde
Soweit unverbindlich die am 21.12.2020 beschlossenen Vergütungssätze.
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Haake - Vizepräsident der BBIK