Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“

Nach Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde am 29.12.2023 die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.  Die neue Förderung wird im Jahr 2024 damit stufenweise starten.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt ab 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 soll die Förderung für Antragstellerinnen und Antragsteller in selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) starten.

Die Förderung für alle anderen Antragstellergruppen startet im weiteren Verlauf des Jahres 2024.

>> Überblick über Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung

>> FAQ zur Förderung von Einzelmaßnahmen (Stand: 20.12.2023)

>> KfW-stellt Förderplan vor

© Julian Hochgesang | Unsplash
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