elektronische Kommunikation mit Gerichten | Mein Justizpostfach

Seit dem 13. Oktober 2023 steht der digitale Dienst "Mein Justizpostfach" (MJP) zur Verfügung, ermöglicht eine rechtssichere Kommunikation mit Justiz, Behörden, Anwälten und Sachverständigen gemäß § 130a ZPO.

Der MJP bietet Grundfunktionen im Pilotbetrieb und ist bereits voll funktionsfähig. Es wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Ergänzung um zusätzliche Funktionen angestrebt. Im Gegensatz zur elektronischen Signaturkarte ermöglicht der Dienst eine beidseitige Kommunikation mit den Gerichten. Sachverständige können Nachrichten und Gutachten elektronisch an Gerichte senden, und Gerichte können die von Sachverständigen eingerichteten Justizpostfächer finden und darüber kommunizieren.

Die beidseitige Kommunikation von Behörden und Anwälten mit den Justizpostfächern der Sachverständigen ist jedoch derzeit noch eingeschränkt. Die Einrichtung eines Justizpostfachs ist unter https://ebo.bund.de/#/ möglich, wobei ein Nutzerkonto bei der BundID (https://id.bund.de/de) erforderlich ist.

© onephoto | AdobeStock
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