Effiziente und Zukunftsorientierte Landesplanung: Änderungen des Landesplanungsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg treten in Kraft

Am 1. Januar 2024 haben die Länder Berlin und Brandenburg eine bedeutsame Änderung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags beschlossen, die nun offiziell in Kraft getreten ist. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, die Verfahren zur räumlichen Ordnung und Entwicklung der Metropolregion zu modernisieren und zu beschleunigen.

Mit dieser Reform werden die Grundlage und die Weichen für eine effiziente und zukunftsorientierte Landesplanung gelegt, die sowohl der Digitalisierung als auch den Anforderungen der Globalisierung gerecht wird.

Fortschritt durch Digitalisierung und Bürokratieabbau

Ein zentraler Aspekt der Vertragsänderung ist die Vereinfachung und Digitalisierung der Raumordnungsverfahren. Die bisher oft langwierigen und bürokratischen Prozesse werden entschlackt, sodass staatliche und private Investitionen schneller realisiert werden können. Dies ist besonders im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb und die dringende Notwendigkeit der Energiewende von großer Bedeutung.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin, betont die Notwendigkeit dieser Novellierung: „Der ständig wachsende internationale Wettbewerb, die steigenden Anforderungen durch die Digitalisierung und Globalisierung, die Energiewende sowie der demografische Wandel stellen unsere gemeinsame Landesplanung vor neue Herausforderungen. Deshalb haben wir die dafür notwendigen Planungs- und Verwaltungsverfahren spürbar effizienter und moderner gestaltet.“

Zukunftssichere Infrastruktur für die Metropolregion

Auch Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, sieht in den Änderungen eine bedeutende Verbesserung: „Mit den heute in Kraft getretenen Änderungen entschlacken wir unseren bisherigen Landesplanungsvertrag und machen die gemeinsame Landesplanung fit für die Herausforderungen der Zukunft. Unser Ziel ist es, wichtige Vorhaben der Raumordnung deutlich zu beschleunigen und so die Entwicklung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort weiter voranzubringen.“

Einbindung moderner Technologien

Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform. Beteiligungsverfahren werden nun vorrangig elektronisch durchgeführt, wodurch die Transparenz und Effizienz der Planungsverfahren erheblich gesteigert werden. Herkömmliche papierhafte Auslegungen sind nach dem neuen Bundesrecht nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen, was nicht nur den Verwaltungsaufwand reduziert, sondern auch umweltfreundlicher ist.

Ein wichtiger Schritt in die Zukunft

Mit der Novellierung des Landesplanungsvertrags setzen Berlin und Brandenburg einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Landesplanung. Diese Maßnahmen sind nicht nur im regionalen, sondern auch im nationalen und internationalen Kontext von Bedeutung. Der Bund hatte bereits im September 2023 umfassende Änderungen zur Modernisierung des Raumordnungsrechts vorgelegt, die nun auf Landesebene umgesetzt werden.

Diese Vertragsänderungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Metropolregion Berlin-Brandenburg auch in Zukunft als attraktiver Wirtschaftsstandort bestehen und wachsen kann. Unternehmen und Investoren profitieren von schnelleren und effizienteren Planungsverfahren, während die Bürgerinnen und Bürger von einer gut abgestimmten und nachhaltigen räumlichen Entwicklung profitieren.

Quelle: https://kurzlinks.de/w0tv

© Sehbaer | AdobeStock
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