Die novellierte Bauproduktenverordnung: Ein wichtiger Schritt für die Bauwirtschaft

Am 18. Dezember 2024 war es soweit: Die überarbeitete Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) wurde offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab dem 7. Januar 2025 tritt die neue Verordnung in Kraft, und die Bauwirtschaft hat ein Jahr Zeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.

Ab dem 8. Januar 2026 wird die Verordnung dann vollumfänglich anwendbar sein. Doch was bedeutet das für Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg und darüber hinaus?

Ein neuer Rechtsrahmen für Bauprodukte

Die Bauproduktenverordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von Bauprodukten in der Europäischen Union. Ziel der Novelle ist es, die Qualität und Sicherheit von Bauprodukten zu verbessern, die Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft zu fördern und gleichzeitig den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern.

Besonders relevant sind folgende Neuerungen:

  1. Strengere Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit
    Die neue Verordnung legt verstärkt Wert auf die ökologische Bewertung von Bauprodukten. Hersteller müssen künftig detailliertere Nachweise über den Lebenszyklus, die Wiederverwertbarkeit und die CO₂-Bilanz ihrer Produkte liefern.
  2. Digitalisierung und Transparenz
    Ein zentrales Element der Novelle ist die Einführung einer digitalen Produktdatenbank. Sie soll Bauprodukten eine eindeutige Kennzeichnung zuweisen und es ermöglichen, alle relevanten Informationen zentral abzurufen – von der technischen Leistungsbeschreibung bis zu Umweltaspekten.
  3. Vereinheitlichung der Marktüberwachung
    Die Verordnung schafft einen klaren Rahmen für die Überwachung der Einhaltung von Normen und Standards. Dies stärkt die Position seriöser Anbieter und erschwert den Marktzugang für Produkte minderer Qualität.

Herausforderungen und Chancen für Ingenieure

Für Ingenieure bedeutet die Novelle sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance. Die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Digitalisierung erfordern technisches Know-how, Anpassung der Planungsprozesse und enge Zusammenarbeit mit Herstellern und Bauunternehmen. Gleichzeitig bietet die Verordnung die Möglichkeit, innovative Lösungen zu entwickeln und sich als Vorreiter im Bereich nachhaltigen Bauens zu positionieren.

Besonders in Brandenburg, wo nachhaltige Bauprojekte zunehmend an Bedeutung gewinnen, können Ingenieure eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der neuen Vorgaben spielen. Sie tragen dazu bei, die Bauwirtschaft zukunftsfähig zu machen und regionale Projekte auf europäisches Niveau zu heben.

Was kommt auf die Bauwirtschaft zu?

Die Übergangsfrist bis Januar 2026 bietet allen Akteuren die Gelegenheit, sich intensiv auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Hier einige Empfehlungen:

  • Schulungen und Weiterbildungen: Ingenieure und Planer sollten sich frühzeitig mit den Änderungen der Bauproduktenverordnung auseinandersetzen und entsprechende Weiterbildungen besuchen.
  • Partnerschaften stärken: Der Austausch zwischen Ingenieurbüros, Herstellern und Bauunternehmen ist entscheidend, um die neuen Anforderungen reibungslos umzusetzen.
  • Technologien nutzen: Die Digitalisierung wird zu einem zentralen Erfolgsfaktor. Unternehmen sollten frühzeitig in digitale Tools und Datenmanagement investieren.

Die novellierte Bauproduktenverordnung ist ein wichtiger Schritt für die europäische Bauwirtschaft. Sie stellt höhere Anforderungen an Qualität, Nachhaltigkeit und Transparenz, bietet aber auch die Chance, Innovationen voranzutreiben und die Branche zukunftssicher zu gestalten.

>> Hier geht es zur Verordnung

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