Die neue Brandenburgische GEG-Durchführungsverordnung: Ein Überblick

Mit der Veröffentlichung der Brandenburgischen GEG-Durchführungsverordnung (BbgGEGDV) am 8. August 2024 hat das Land Brandenburg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemacht. Diese Verordnung bringt weitreichende Änderungen mit sich, die vor allem für Bauherren, Ingenieure und die Bauaufsichtsbehörden von Bedeutung sind.

Hintergrund und Ziel der Verordnung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die Brandenburgische GEG-Durchführungsverordnung konkretisiert diese Anforderungen für das Land Brandenburg und legt fest, welche Behörden und Institutionen für die Umsetzung zuständig sind.

Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung

Die Verordnung definiert klar, welche Behörden für die Durchsetzung des GEG zuständig sind. Die unteren Bauaufsichtsbehörden spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie sind verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der GEG-Vorgaben und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Die Brandenburgische Ingenieurkammer erhält eine besondere Aufgabe: Sie fungiert als Kontrollstelle für Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen. Diese Aufgabe erfordert eine hohe Fachkompetenz und stellt sicher, dass die energetischen Vorgaben in der Praxis korrekt umgesetzt werden.

Erfüllungserklärung und Nachweispflichten

Ein zentrales Element der Verordnung ist die sogenannte Erfüllungserklärung. Diese muss von Bauherren oder Eigentümern sowohl bei Neubauten als auch bei Änderungen an bestehenden Gebäuden vorgelegt werden. Die Erfüllungserklärung bestätigt die Einhaltung der energetischen Anforderungen und muss von dazu berechtigten Personen, wie Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung, ausgestellt werden.

Für Ingenieure bedeutet dies, dass sie sich intensiv mit den Berechnungen und Nachweisen zur Einhaltung der energetischen und technischen Anforderungen auseinandersetzen müssen. Dies schließt die Erstellung und Prüfung von Energiebedarfsausweisen ein, die ebenfalls in der Erfüllungserklärung dokumentiert werden müssen.

Chancen für Ingenieure in Brandenburg

Die neue Verordnung bringt nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen für Ingenieure in Brandenburg. Die steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und die damit verbundene Kontrolle durch die Brandenburgische Ingenieurkammer eröffnen neue Tätigkeitsfelder. Von der energetischen Planung über die Ausstellung von Energieausweisen bis hin zur Durchführung von Stichprobenkontrollen – Ingenieure können ihre Expertise gezielt einbringen und zur Umsetzung der Klimaziele beitragen.

>> Hier geht es zum Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl II, Nr. 62)

>> Hier können Sie die Erfüllungserklärung gemäß § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) downloaden

© wetzkaz | AdobeStock
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