Die neue Beitragsordnung der BBIK
Ab 2017 werden die Beiträge für Kammermitglieder auf einer aktualisierten Grundlage erhoben. Seit dem Inkrafttreten des neuen Brandenburgischen Ingenieurgesetzes am 26.01.2016 werden in der BBIK die weitergehenden Kammerregularien überarbeitet bzw. neugefasst. Die neue Wahlordnung ist bereits in Kraft getreten. Um eine aktualisierte Beitragsordnung haben sich verschiedene Kammerausschüsse, der Vorstand und die Vertreterversammlung intensiv bemüht. Nach mehreren ausgiebigen Diskussionen hat die Vertreterversammlung am 18.11.2016 nun diese Ordnung verabschiedet.
Die neuen Regelungen zur Beitragserhebung gelten ab dem Jahr 2017.
Besondere Beachtung wird bei den
betroffenen Kammermitgliedern finden, dass nach § 2 nun ein Grundbeitrag (Abs.
3) von 90 € (bzw. 30 € für Senioren) angesetzt wird. Dazu kommen Zuschläge (Abs.
4) zwischen 60 € und 240 € für bestimmte Stellungen und Anerkennungen. Damit wurde
das bisherige Prinzip fester Beitragssätze für Gruppen von Pflichtmitgliedern
bzw. freiwilligen Mitgliedern zugunsten einer besseren Transparenz und einer
größeren Beitragsgerechtigkeit aufgegeben.
Es liegt auf der Hand, dass die
Vertreter gerade zur Stellung und Bedeutung des Beratenden Ingenieurs aber auch
zur Wertigkeit eines Bauvorlagerechtes als „Möglichkeit zum Geldverdienen“
intensiv gesprochen haben. Neu sind auch die Zusätze z.B. für
Nachweisberechtigte bzw. Fachingenieure.
Für nicht wenige Kammermitglieder gibt es eine zum Teil deutliche Reduzierung der Beitragshöhe, bei Kumulation mehrerer Zuschläge kann es aber auch teurer werden. Über einen sogenannten „Hebesatz“ soll jährlich das genaue Beitragsniveau in der Kammer geplant werden.
Der Hebesatz gem. § 2 Abs. 2 der Beitragsordnung vom 18.11.2016 wird für das Wirtschaftsjahr 2017 mit Beschluss 106/16 der 5. Vertreterversammlung auf 100 % festgesetzt.
Die Beitragsordnung der BBIK erhalten Sie unter folgenden Link: zum Download >