Am 05. Juli hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in einem Eilverfahren (Beschluss v. 5. Juli 2023 – 2 BvE 4/23) vorerst gestoppt. Zuvor hatten SPD, Grünen und FDP lange um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gerungen. Am 7. Juli hätte der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschieden sollen.
Thomas Heilmann, CDU-Bundestagsabgeordnete im Bundestag, hatte vor dem Entschluss eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen. Als Begründung gab er an, dass der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorgelegen hat. Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des GEG im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Für das weitere Verfahren nach dem Stopp gab es zwei Möglichkeiten: Entweder hätte sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause getroffen – oder der Beschluss würde vertagt auf September, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt. SPD, Grüne und FDP haben sich für Letzteres entschieden.
>> Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
>> Hier können Sie sich den Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP ansehen
Quelle: https://kurzelinks.de/in1i