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Bundeskabinett beschließt Entwurf des ArchLG

Das Bundeskabinett hat am 15.07.2020 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen (ArchLG) beschlossen. Notwendig wurde die Anpassung wegen des EuGH-Urteils vom 4.07.2019.

Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), die Ermächtigungsgrundlage für die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI), sieht in der aktuellen Fassung vor, dass Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung festzulegen sind. Der EuGH hatte diese in der HOAI verankerten Mindest- und Höchstsätze in seiner Entscheidung im Juli 2019 für mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium und dem Bundesverkehrsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des ArchLG vorgelegt. Vorausgegangen war eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen der Bundesministerien, der Länder, der Planerorganisationen und – verbände sowie der öffentlichen Auftraggeber.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer (BIngK), der Bundesarchitektenkammer (BAK) und des AHO gingen viele in dem Entwurf genannten Regelungsvorschläge in die richtige Richtung, an anderer Stelle seien Nachbesserungen erforderlich. BIngK, BAK und AHO hatten die noch zu ergänzenden Punkte in einer gemeinsamen Stellungnahme gebündelt und den handelnden Ministerien zur Verfügung gestellt.

Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.

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