Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) macht mit einem Informationsschreiben und der Broschüre „Radon - Schutz vor einem unterschätzten Innenraumschadstoff“ auf Maßnahmen und rechtliche Regelungen zum Schutz von Radon aufmerksam. Dabei sind von Ingenieurinnen und Ingenieuren insbesondere in den festgelegten Radonvorsorgegebieten die nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beschriebenen Maßnahmen zu beachten.
Reichert sich das überall vorkommende Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen. Die Bundesländer weisen besonders von Radon betroffene Gegenden in Deutschland als Radon-Vorsorgegebiete aus, um Maßnahmen zum Schutz vor Radon besser auf diese Gegenden konzentrieren zu können.
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