Angesichts drastisch steigender Preise und bestehender Lieferengpässe für verschiedene Baustoffe wie Holz, Kunststoffe und Stahl weist das Bundesbauministerium (BMI) in einem aktuellen Erlass vom 21.5.2021 (BW I 7 – 70437/9#3) auf die Bedeutung der “Stoffpreisgleitklausel” im Vergabehandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) hin. Damit stehe ein Instrument zur Verfügung, mit dem auf volatile Preissteigerungen reagiert werden könne.
Das Formblatt "Stoffpreisgleitklausel" sei bisher in Verbindung mit schwankenden Stahlpreisen zum Einsatz gekommen, könne aber ebenso auch für andere Stoffe verwendet werden, soweit im Güterverzeichnis des Statistischen Bundesamtes Indizes dafür veröffentlicht würden, so das BMWi.
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