Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde die Baupreisindexzahl im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 16 veröffentlicht.
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,415.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte wurden im Amtsblatt und in Bravors veröffentlicht.
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