Auskunft bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Das Vergabeverfahren im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen ist ein undurchsichtiger Dschungel und oftmals ein Ärgernis für die teilnehmenden Planer.
Das VG Karlsruhe hat nun entschieden, dass im Rahmen des Landesinformationsgesetzes (LIFG) ein umfangreicher Auskunftsanspruch über die Vergabeverfahren und Aufträge in der Vergangenheit besteht, inklusive Namen der Auftraggeber und die Höhe der jeweiligen Honorare.
Nach Ansicht der Karlsruher Verwaltungsrichter ist die Kommune oder Gemeinde zur Herausgabe der Daten verpflichtet, dem stehen weder der Schutz der personenbezogenen Daten, noch schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen. (VG Karlsruhe, Aktenzeichen 13 K 4994/19, Urteil vom 13.08.2020)