Das Oberlandesgericht Bamberg beschäftigte sich im Sommer mit dem Problem, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige auch dann eine Vergütung erhält, wenn er aus Krankheitsgründen den Gutachtenauftrag nicht zu Ende führen kann.
Das OLG kam am 27. 6.2022 (Az.: 2 WF 79/22) zu dem Ergebnis, dass eine Vergütung gewährt werden muss, auch wenn die bis dahin nachgewiesene Teilleistung nicht verwertet werden kann.
Das Institut für Sachverständigenwesen hat eine Artikel mit den wichtigsten Merksätzen aus dem Urteil veröffenltich.
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