Die Verwendung von Asbest ist seit Anfang der 90er-Jahre verboten. Gerade im aktuellen Themenbereich "Bauen im Bestand" ist die Asbestbearbeitung aber immer noch ein großes Problem. Durch die Bearbeitung der verbauten asbesthaltigen Materialien kann gefährlicher Faserstaub freigesetzt werden. Die BG BAU hat nun eine Handlungshilfe herausgegeben, die über wirksame Schutzmaßnahmen informiert.
»Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort«, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. »Es ist bislang im Handwerk nicht durchgängig bekannt, dass in zahlreichen Baustoffen Asbest enthalten sein kann. Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind.«
Die Handlungshilfe beruht auf den Eckpunkten der geplanten Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat, und greift das Anliegen auf, einen zeitnahen Transfer dieser Regelungen in die Praxis vorzubereiten.
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Quelle: https://kurzelinks.de/9ssb