Die Übergabe von Planungsunterlagen ist ein zentrales Thema für Ingenieure und Bauherren. Doch wann besteht ein Anspruch auf Herausgabe der Pläne – insbesondere nach jahrelanger Nutzung des Bauwerks? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG München, Urteil vom 16.05.2023 – 9 U 1801/21 Bau) gibt Ingenieuren mehr Rechtssicherheit.
Kernaussage des Urteils
Das Gericht entschied, dass ein Bauherr, der sein Gebäude über Jahre ohne die angeforderten Pläne nutzen und verwalten konnte, kein schutzwürdiges Interesse mehr an deren Herausgabe hat. Ein solcher Anspruch wäre nach § 242 BGB rechtsmissbräuchlich.
Bedeutung für Ingenieure:
Praktische Konsequenzen für Ingenieure und Bauherren
Das Urteil stärkt die Position von Ingenieuren und Tragwerksplanern, indem es unverhältnismäßige nachträgliche Forderungen begrenzt. Für eine rechtssichere Zusammenarbeit empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss klare Vereinbarungen zur Planlieferung zu treffen. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und eine effiziente Bauabwicklung sicherstellen.
Quelle: https://kurzlinks.de/y95p