Seit November 2020 werden die gesetzlichen energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Insbesondere für Nicht-Wohngebäude spielen dabei die Berechnungsverfahren der DIN V 18599 eine entscheidende Rolle, da sie die Einflüsse der Anlagentechnik mitberücksichtigen.
Im Dezember 2011 wurde dieser Norm ein 11. Teil hinzugefügt, der sich speziell den Auswirkungen der Gebäudeautomation widmet.
Mit dem Inkrafttreten des neuen GEG 2024 im Januar dieses Jahres erhalten die Auswirkungen der Gebäudeautomation auf einen ganzheitlich energieeffizienten Gebäudebetrieb eine noch stärkere rechtliche Verankerung. Dies bedeutet, dass das Gewerk der Gebäudeautomation eine zunehmend größere Bedeutung erhält, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Das Institut für Gebäudetechnologie (IGT) hat kürzlich ein Whitepaper mit dem Titel "Die gesetzlichen Anforderungen des GEG 2024 an die Gebäudeautomation" veröffentlicht, um die Konsequenzen dieser Änderungen zusammenzufassen und praxisorientierte Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Das Whitepaper bietet zunächst eine Übersicht über die geltenden Gesetze und Normen. Anschließend werden die konkreten gesetzlichen Anforderungen an die Gebäudeautomation aufgeführt. Daraus werden dann praktische Handlungsempfehlungen abgeleitet, um die Umsetzung der Anforderungen zu erleichtern. Zur weiteren Unterstützung ist dem Whitepaper eine Checkliste zum Planungsprozess Energieeffizienz mit einem zugehörigen Auswertungstool beigefügt. Abschließend werden Informationen zur Förderfähigkeit der Gebäudeautomation zusammengefasst.
Zu den wesentlichen Anforderungen des GEG 2024 gehören unter anderem:
Betonung der Gebäudeautomation: Diese wird als Möglichkeit hervorgehoben, um einen energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb zu gewährleisten, während das Betriebspersonal gleichzeitig entlastet wird.
Mindest-Automationsgrad für neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude: Ab Anfang 2024 müssen diese einen definierten Mindest-Automationsgrad erfüllen.
Nachrüstung im Bestand: Bestehende Nicht-Wohngebäude mit einer Heizungs- bzw. Klimaanlage von mehr als 290 kW müssen bis Ende 2024 mit einem Mindest-Automationsgrad nachgerüstet werden.
Die genauen Details und Auswirkungen dieser Anforderungen sind im Whitepaper des IGT detailliert beschrieben und bieten eine wertvolle Orientierung für alle Akteure im Bereich der Gebäudetechnologie und -automation. Die Berücksichtigung und Umsetzung dieser Anforderungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann auch dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und langfristig Kosten zu senken.
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Quelle: https://kurzelinks.de/59w3