BIngK, BAK und Kommunale Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem BDB und allen weiteren maßgebenden Verbänden der Planenden Berufe eine Resolution verabschiedet, die sich gegen die voreilige Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV richtet.
Die EU-Kommission hat 2019 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit europarechtswidriger Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet. Es zeichnet sich ab, dass sich Bundesregierung dem Druck der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beugen wird. Diese Streichung hätte zu Folge, dass bereits Planungsleistungen aller Fachgebiete für Bauvorhaben mit Baukosten ab ca. 1 Mio. Euro europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden müssten.
Die BIngK hatte sich vor wenigen Wochen in der Sache bereits mit einem offenen Brief an die EU-Kommission sowie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt.
In einer gemeinsamen Resolution fordern nun die Bundesingenieurkammer, der BDB und die Bundesarchitektenkammer die kommunalen Spitzenverbände sowie alle weiteren maßgebenden Verbände der Planenden Berufe, nicht in vorauseilendem Gehorsam den Argumenten der EU-Kommission zu folgen. Gefordert wird eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof.
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