Am 08. Juli hat der Bundestag die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, in dem für den Neubau ab dem 1. Januar 2023 der Effizienzhausstandard 55 verbindlich festgelegt wird.
Anders als im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen, wurden die Anforderungen an die Dämmstärken für die Gebäudehülle jedoch nicht verschärft.
Von der Änderung des GEG nicht betroffen ist die Neuaufstellung der KfW-Förderprogramme, die zum 01.01.2023 komplett neu konzipiert werden sollen.
Die Bundesingenieurkammer hatte hier die aufwendigen Zertifizierungen für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen“ kritisiert und hat zwischenzeitlich u.a. im Bündnis für bezahlbares Wohnen die Forderung nach einer einfachen und unbürokratischen Nachhaltigkeitsbewertung eingebracht. Über die Neuaufstellung der Förderprogramme wird politisch erst im Herbst entschieden werden.