Sehr geehrte Kammermitglieder,
heute hat die Bundesregierung zwei weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung auf den Weg gebracht:
Einfachere Auftragsvergaben
Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung heute den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen.
Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Ferner bekommen nach den Corona-Soforthilfen angeschlagene Firmen jetzt weitere Unterstützung. Die Überbrückungshilfen können die Unternehmen in Anspruch nehmen, deren Umsatz im April und im Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Ab 10. Juli können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Überbrückungshilfen auf der Plattform des Bundes bis zum 31. August beantragen. Seit heute kann man sich dort registrieren: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Ihre Brandenburgische Ingenieurkammer
Alle relevanten Dokumente zu den vergaberechtlichen Besonderheiten während der Corona-Pandemie finden Sie zusammengefasst auch auf unserer Internetseite unter:
https://bingk.de/blog/coronavirus-vergaberecht/