Viele Bauingenieure und Fachplaner, die neu in die Planung mit BIM starten, fürchten zusätzliche Haftungsrisiken. Da sich die Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Planern durch BIM wesentlich enger als bisher gestalten, bereitet ihnen insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung Sorgen.
Zudem stellt sich die Frage, ob die neue Planungsmethode durch die bestehende Berufshaftpflichtversicherung hinlänglich abgedeckt ist.
Einen interessanten Artikel können Sie zu diesem Thema auf der Website "Ingenieurbau" lesen.
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