Im Februar 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Fortschreibung des Kostenberechnungskatalogs (KBK, Anlage 2) bekannt gegeben. Im brandenburgischen Amtsblatt – Nr. 25 vom 24. Juni 2020 wurde nun die Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014); Fortschreibung des Kostenberechnungskatalogs (KBK, Anlage 2) für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen veröffentlicht.
Der Kostenberechnungskatalog ist ab sofort anzuwenden. Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr . 25/2000 vom 4. Juli 2000 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) wird hiermit aufgehoben.
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