Die Bundesregierung hat nach anhaltender Kritik weitergehende Schnellkredite für den Mittelstand zugesagt. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die weiterleitende (Haus-)Bank nun eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW erhält. Zuvor erwies es sich als ein großes Problem, dass die durchleitenden Banken Kredite blockiert haben, da sie befürchten mussten, auf dem Restrisiko von bis dato 10-20% der Gesamtkreditsumme sitzen zu bleiben.
Nun ist, durch die vollumfängliche Haftungsfreistellung, diese Hürde nun genommen worden. Die zugesagten Mittel gelten aber derzeit nur für Betriebe ab 10 Mitarbeitern. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. hat die Bundesregierung auch in unserem Namen bereits aufgefordert, diese Schnellkredite auch kleineren Strukturen zu ermöglichen.
Hier finden Sie die gemeinsame Pressemeldung des Bundesfinanzministerium und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Zusätzlich hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine FAQ-Liste herausgegeben. Das Informationsblatt soll allgemeine Hinweise auf die häufigsten Fragestellungen geben und stellt z.B. dar, welche Behörde Ansprechpartner für welche Steuererleichterung ist.
Wesentliche Themen:
Die Liste finden Sie hier.