Wahlbekanntmachung zur Wahl der 7. Vertreterversammlung

Am 01. September 2022 wird in der BBIK gewählt und somit endet die aktuelle Legislaturperiode. Wir wünschen uns, dass die BBIK als stabile Partnerin aller Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg gesehen wird und das auf dem bereits soliden Fundament eine Kammer entsteht, die die Interessen der Bauingenieure, aber auch darüber hinaus reichende Fachbereiche vertritt.

Deshalb fordern wir Sie auf, an der Wahl teilzunehmen. Um Sie auf die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter einzustimmen, möchten wir Ihnen hier die Terminübersicht und den Wahlablauf vorstellen.

Grundlage ist die „Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung der Brandenburgischen Ingenieurkammer vom 17.06.2016“ (veröffentlicht u.a. auf der Homepage der BBIK, im Folgenden „WahlO“). Gemäß § 5 Abs. 2 WahlO erlässt der BBIK-Wahlausschuss folgende Wahlbekanntmachung:

  1. Als Wahltermin ist durch Beschluss der Vertreterversammlung festgelegt: 01. September 2022.
  2. Die Stimmabgabe ist bis zum Wahltermin (spätester Posteingang 18:00 Uhr) im Wahlbüro möglich.
  3. Wahlbüro ist die BBIK-Geschäftsstelle, Haus der Wirtschaft, 14473 Potsdam, Schlaatzweg 1, 2. OG rechts).
  4. Zur Stimmabgabe (Wahlhandlung) ist als Wahlbrief in einem verschlossenen Umschlag (z.B. Freiumschlag der BBIK)
    1. in einem verschlossenen besonderen Umschlag der ausgefüllte Stimmzettel (ausgefüllt durch zweifelsfreies Ankreuzen von bis zu 5 Kandidaten)
    2. der unterschriebene Wahlschein, individualisiert mit der BBIK-Mitgliedsnummer an das Wahlbüro (siehe Pkt. 3.) zu übersenden bzw. diesem zu übergeben.
  5. Grundlage des Wählerverzeichnisses (§ 3 WahlO) ist das Mitgliederverzeichnis der Brandenburgischen Ingenieurkammer mit dem Stichtag 24. Mai 2022, 18 Uhr.
  6. In der 13. Sitzung der 6. Vertreterversammlung wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst: „VV beschließt, dass jedes natürliche Kammermitglied wählbar ist, soweit nicht Beitragsrückstände (> 400 €) oder eine Maßnahme im Ehrenverfahren (abgeschlossenes Ehrenverfahren) das Wahlrecht und/ oder die Wählbarkeit aberkennen“.
  7. Das Wählerverzeichnis liegt vom 24. Mai 2022 (18 Uhr) bis 01. September 2022 in der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer, Schlaatzweg 1, 14473 Potsdam aus. Einsichtnahmen sind während der Geschäftszeiten möglich.
  8. Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 07. Juli 2022.
  9. Gem. § 15 Abs. 2 BbgIngG sind zur BBIK-Vertreterversammlung 31 Vertreter zu wählen.
  10. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mit den  Angaben nach § 6 Abs. 2 WahlO ist durch jedes wahlberechtigte Kammermitglied bis zum 05. Juli 2022 möglich. Bis zu diesem Tag kann ein Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss auch noch geändert oder wieder zurückgezogen werden. Es ist zu beachten, dass der vom Wahlausschuss vorgeschriebene Vordruck (veröffentlicht auf der Kammerhomepage) für die Einreichung der Wahlvorschläge zu verwenden ist. Verspätet eingehende Wahlvorschläge oder Einsprüche werden nicht berücksichtigt.
  11. Sollten bis zum 05. Juli 2022 weniger als 35 Wahlvorschläge eingegangen sein, trägt der Wahlausschuss Sorge für weitere Vorschläge aus den Arbeitsbereichen der BBIK. Bis 25. Juli 2022 müssen jedenfalls alle Wahlvorschläge eingegangen sein. Gleiches gilt für mögliche Einsprüche gegen einzelne Wahlvorschläge.
  12. Ab dem 05. Juli 2022 werden die jeweils schon aktuellen Wahlvorschläge in der BBIK-Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Für weitere Veröffentlichungen und die Möglichkeit einer "Wahlwerbung" wird auf die Regelungen des § 6 Abs. 9 WahlO verwiesen.
  13. Bis zum 12. August 2022 müssen die Wahlunterlagen einschließlich der verbindlichen Stimmzettel an alle Wahlberechtigten versandt sein.

Wenn Sie Fragen zur Wahl haben, schauen Sie gern auf die Website zur Kammerwahl 2022 oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

>> Hier geht es zur Website zur Kammerwahl

>> Hier können Sie die Wahlbekanntmachung downloaden

©BBIK
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