Die BEG EM und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und APEE wuden Ende des Jahres 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinien BEG für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), die erst zum 01. Juli 2021 in Kraft treten, werden Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht.
Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine Förderlücke entsteht.
Das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben.
>> Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG
>> Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)