In der modularen Bauweise werden in der Regel im Werk vorgefertigte Module hergestellt, die auf der Baustelle zu Gebäudestrukturen oder Teilen von Gebäudestrukturen zusammengefügt werden müssen. Die Gestaltung dieser Module kann äußerst vielfältig sein und reicht bis hin zu vollständig ausgestatteten Gebäudeeinheiten. Wie ist mit brandschutztechnischen Fragen in der Stahl-Modulbauweise umzugehen?
Normalerweise besteht ein Modul aus mindestens einem Modulboden, einem Moduldach und dazwischen liegenden Modulstützen, gegebenenfalls auch zusätzlichen Wänden oder entsprechenden Bauteilen.
Gemäß § 2 Absatz 10 der Musterbauordnung (MBO) in der Fassung von November 2002, zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 22. und 23. September 2022, handelt es sich bei solchen im Werk hergestellten Modulen um Bauprodukte. Für diese Bauprodukte gibt es keine spezifischen technischen Bauvorschriften oder allgemein anerkannten technischen Standards im Hinblick auf den Nachweis von Brandschutzanforderungen.
Das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) hat hierzu eine Information veröffentlicht, die die Haltung des Instituts verdeutlicht. Das Dokument wurde vom DIBt unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstands in den maßgeblichen Sachverständigenausschüssen erarbeitet und mit den zuständigen Gremien der Bauministerkonferenz abgestimmt.
>> Hier können Sie sich das Informationsblatt direkt downloaden
Quelle: https://kurzelinks.de/hymc