Das Ministerium für Infrastruktur informiert über geplante Änderung zu den Abständen von Solaranlagen zu Brandwänden (§ 32 Abs. 5 BbgBO). Zusätzlich wurde der Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (Drucksache 7/7264) in den Parlamentsdokumenten des Landtages Brandenburg eingestellt.
In dem Gesetzesentwurf finden Sie die geplante Änderung zu den Abständen von Solaranlagen zu Brandwänden (§ 32 Abs. 5 BbgBO). Die Formulierung entspricht der aus § 32 Abs. 5 der Musterbauordnung, die letztes Jahr durch die Bauministerkonferenz beschlossen wurde. Der im Rundschreiben ursprünglich dargestellte Mustertext war die erste Grundlage der Abstimmungen in den Gremien der ARGEBAU und orientierte sich an den Regelungen der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die nun beschlossene Fassung ist weitergehend. Des Weiteren möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auch auf die geplante Änderung im § 6 Abs. 7 BbgBO hinweisen.
>> Hier finden Sie den News-Beitrag mit Rundschreiben vom 21.01.2022
>> Hier können Sie sich den Gesetzesentwurf downloaden